Forum-Gewerberecht
» Lärmbelästigung durch Billiardcafé «
Tach und auch von mir ein herzliches Willkommen,
meinem Vorschreiber kann ich mich (auch als NRWler) nur uneingeschränkt anschließen.
Vielleicht helfen darüber hinaus noch die Hinweise, dass vor der Schließung eventuell jede Menge Owi-Verfahren gemacht werden können (unerlaubter Ausschank, unerlaubte Betriebsart, Verstoß LImSchG NRW um nur die offensichtlichsten zu nennen). Sollte igendetwas davon nachgewiesener Maßen zutreffen müssen diese Owi-Verfahren mit Bußgeldfestsetzung auch ersteinmal erfolgen, da Sie ein geringer belastendes Mittel als eine Schließung sind. Die haben schließlich auch den Zweck den Betreiber zu rechtmäßigem Handeln zu bewegen.
Ein Bericht der Polizei in dem (sinngemäß) steht: "Beim Eintreffen vor Ort war auf der Straße deutlich hörbar Musik und anderer Lärm wahrnehmbar der zweifelsfrei aus der Gaststätte XY stammt." ist übrigens (fast) so gut wie eine Lärmmessung mit Hilfe des zuständigen Umweltamtes. Was dann im Zweifelsfall auch mein zweiter Tipp wäre.
Schönen Gruß und viel Erfolg!
Gepostet am 29.03.2012 um 13:28 von:
Benutzer: MaKöDo
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