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Hallo TM,
wenn ich Deinen Beitrag oder ähnliche lese, freue ich mich immer, da man dann zumindest weiß, dass Du
und die anderen mit ihren Steuerberechnungen nicht wissen wie man Geld mit Unterstützung der PTB zugelassenen
Spielautomaten wäscht.
Da möchte ich auch keinerlei Hilfestellungen geben, dass es mehr verstehen.
Richtig ist was Du sagst, dass es im Sportwettbereich und online-Casino- Bereich,
jedenfalls wenn diese mit Erlaubnis, wie in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, da man ansonsten einen illegalen Bereich hat und in dem kann man nun mal keine Gelder "waschen", sich wesentlich besser zur Geldwäsche eignen.
Auf diese Phänomene hatte die FIU Deutschland aber auch bereits seit Jahren hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2008 Seite 24 wurde unter "Typologie" auf den Bereich "online-gambling" hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2007 Seite 25 wurde unter "Typologie" auf das Grundmuster "Transfer von Wetteinsätzen aus Internet-Glücksspielen über Offshore-Firmen" hingewiesen.
Im FIU Jahresbericht 2006 Seite 70 wurde über den Fall der Verschleierung veruntreuter Glücksspieleinsätze berichtet.
Daher ist es auch ein absoluter Hohn, wenn man die Pressemitteilungen von Kubicki&Co liest wie man angeblich Illegalität kanalisiert mit dem Lizenzverkauf.
Das Gegenteil ist der Fall, der Illegalität und der organisierten Kriminalität hat man "Scheunentore" geöffnet.
Und gerade in Schleswig-Holstein ist man extrem schlecht aufgestellt im Kampf gegen die Geldwäsche, da dort der gesamte Nichtfinanzsektor mal eben auf die Kommunen als Aufsichtsbehörde abgewälzt wurde.
Hinzu kommt, dass dieser Bereich im Geldwäschegesetz bis heute gar nicht aufgenommen wurde und die Europäische Kommission im letzten Vertragsverletzungsverfahren auch nachweisbar unvollständig zu diesem Bereich unterrichtet wurde.
Um so lächerlicher ist es nämlich dann, wenn man diese Zusammenhänge kennt, was die Europäische Kommission schreibt, bzw. wie im Fall Schleswig-Holstein im Rahmen der Notifizierung zum Glücksspielgesetz nicht schreibt.
Man muss nämlich immer erst ermitteln, was hatte man der Kommission vorgelegt, bzw. worüber hatte man informiert.
Und umso lächerlicher werden die Ausführungen von Kubicki&Co, wenn man weiß, wie man eigentlich nur diese Straftaten, die im Internet passieren, tatsächlich ermitteln kann, denn genau diese Herrschaften Kubicki&Co sind es, die vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung "arbeiten".
Damit eröffnen diese Herrschaften der organisierten Kriminalität auf breiter Front alle Möglichkeiten.
[URL]http://www.focus.de/politik/deutschland/eu-bei-vorratsdatenspeicherung
-wird-ton-in-koalition-schaerfer_aid_727184.html[/URL]
"Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe ihre Pflicht versäumt, das EU-Recht umzusetzen, sagte er der WAZ-Mediengruppe. Dagegen warf FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Ahrendt der Union vor, das Mahnschreiben aus Brüssel bestellt zu haben.
Am Donnerstag hatte die EU-Kommission Deutschland ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gesetzt und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht."
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In den Ausführungen und Studien von Prof. Dr. Feltes geht es aber nicht nur um Geldwäsche.
VG
Meike
Gepostet am 24.03.2012 um 07:07 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=71998#post71998
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