Forum-Gewerberecht
» Testkäufe durch Jugendliche im stehenden Gewerbe «
Wenn die Testeinkäufe mit Jugendlichen machen, müssen die Jugendlichen ja minderjährig sein. Minderjährige stehen aber unter dem besonderen Schutz der Arbeitsschutzaufsicht, hier in NRW die Bezirksregierung. Ich würde da auch noch einmal nachfragen,w as die davon halten.
Viele Grüße aus dem sonnigen und flachen Bergheim
Kay Löffler
Gepostet am 23.03.2012 um 12:51 von:
Benutzer: Kay Löffler
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