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» Abmeldung von Amts wegen? «

Hallo,

wir schicken unseren ausländischen "Bauhelfern" die Gewerbeanmeldung immer zu. Sobald die Anmeldung als unzustellbar zurück kommt (in ca. 20 % der Fälle) wird der AD noch mal zur Kontrolle geschickt. Es wird dann meistens festgestellt dass kein Klingelschild und auch kein Briefkasten vorhanden ist. Es erfolgt eine Mitteilung ans EMA (Abmeldung des Wohnsitzes von Amts wegen) und von mir eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen.
Eine Aufforderung zur Abmeldung erfolgt nicht, da ja zweifelsfrei festgestellt wurde, dass er dort nicht wohnt und auch kein Gewerbe ausübt.

MfG
Thomas Pieck



Gepostet am 23.03.2012 um 07:58 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=71986#post71986


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