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    Topolino
Die Hallen müssen, wie Sie ja gesagt haben, getrennt voneinander funktionieren. Die Verbindungstüren zwischen den Hallen sind garantiert unzulässig und ich würde dies in einer Stellungnahme an die Bauaufsicht entsprechend deutlich machen. Türen weg! (Soweit irgendwie wegen Fluchttüren was erforderlich ist: Panikschloss, aber dies ist ein Zugeständnis).
Die mittige Aufsichtskanzel ist Standard (seufz) und soweit ok. Bei den Toiletten wirds schon wieder blöde, weil dies eine Verbindung zwischen den Hallen herstellt (habe ich leider mal nicht gut beachtet). Gleichwohl müssen Sie gewerberechtlich ja nicht zwingend für jede Halle eigene Toiletten fordern. Die Kunden müssen eben die Halle 1 verlassen, wenn sie die Toiletten der Halle 3 aufsuchen möchten. Die Trennwände zwischen den Hallen sollten bis zur Decke blickdicht ausgeführt werden.
Die Anzahl der Spielgeräte darf zwölf pro Halle nicht überschreiten und ergibt sich unmittelbar aus der Spielverordnung (Qm-Spielgeräte-Relation).
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Gepostet am 03.08.2006 um 09:52 von:
Benutzer: Schwarzer
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