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Hej aus Hamm,

ich sehe es auch so, dass nur die hoheitlich Tätigen dieses machen dürfen.

Ich würde die Untersagungsverfügung auf die Generalermächtigung des Ordnungsbehördengesetzes stützen.

Muster habe leider keins.



Gepostet am 21.03.2012 um 20:59 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
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