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» VG Dresden (Umbau-UP Date) Fun Game «

Hallo nochmal,

eine letztes Mal möchte ich noch was dazu sagen. Das was sie hier betreiben ist doch haarspalterei. Sie bringen Urteile von 2003 oder 2004.
Die alte SpielVO ist schon ein wenig älter.
Und Geräte wie sie heute unter den Begriff Fun Games fallen gibt es in Deutschland schon 20 Jahre.
Ein Herz As gehört auch dazu! Hat der Rückgewähr oder so ein Zeug? Nein ! Ich kann da Punkte gewinnen und mit diesen Punkten weiter spielen. Aber trotzdem wollen Sie mir sagen das das aufstellen dieses Gerätes schon vor 20 Jahren illlegal war? Auch diese Liste könnte ich erweitern.

Selbst Ihre Beispiele hinken ein wenig. Denn als ich das Gerät aufgestellt habe gab es kein Urteil in dieser Richtung. Auch Geräte mit Rückgewähr gibt es schon seit über 10 Jahren. Sie zitieren Urteile von vor 3 Jahren.

Ich bin Deutschland! Und Pabst......Und für mich in Deutschland gilt doch: Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Als die Geräte vor Jahren aufgestellt wurden war daran nichts illegal, weils mir keiner verboten hat.

Warum haben sie nichts zu meiner PC und Internetradio Theorie gesagt?
Weils genau das selbe ist wi mit den Geräten.
Sie wissen das sie ein Radio anmelden müssen. Egal ob es in ihrer Küche steht oder fest ins Auto, oder aber den PC integriert ist.
Wieviele von Ihnen haben volljährige Kinder die verdienen und einen PC haben? Die sind jetzt sicher auch schon jahrelang kriminell.

Aber eigentlich ist doch diese ganze Diskussion überflüssig hier. Ist nur ein rethorisches Kräftemessen. Keiner hier will doch noch ein Tokengerät aufstellen. Das die verboten sind hat doch jeder kapiert. Also was soll das??? Warum bekriegen sich hier Aufsteller und Beamte?

Was sollen die Diskussionen über umgebaute Tokengeräte. Irgendein Hersteller wird schon was finden um die Spielhallen wieder mit Geräten zu füllen. Und letztlich ist es doch egal ob das Gerät in eine neues schickes Gehäuse eingebaut wird oder in ein gebrauchtes ehemaliges Fun Game Gehäuse. Wenn ein Hersteller Erfolg mit einer Gehäuseform hatte wird er es weiterhin einsetzten. Sie müssen dann halt feststellen ob das Gerät 6a konform ist oder nicht. Sie müssen feststellen ob das wirklich ein neues Gerät ist oder ob ein Aufsteller ein altes Fun Game aus dem Keller geholt und wieder aufgestellt hat. Sie können aber nicht sagen : Es gibt hier ein Urteil von 2003. Da wurde ein Gerät in diesem Gehäuse als illegal eingestuft. Da ihr das Gehäuse immer noch nutzt ist das auch illegal.

Umgebautes Fun Game ist nicht gleich umgebautes Fun Game. Auch das ist hier jedem klar. Ich kann einen Münzprüfer im Gerät austauschen. Einen der Token annimmt baue ich aus, einen der keine annimmt baue ich ein. Das so ein Umbau nicht zulässig ist, ist doch auch jedem klar.
Aber wenn ich wie oben beschrieben nur ein altes Gehäuse benutzt kann doch kein Beamter etwas dagegen haben. Das alles dazwischen ein Problem ist, ist auch logisch. Bis wann ist es noch ein umgebautes Fungame und ab wann benutze ich nur noch ein paar Teile des Gerätes. Wenn ich nur das Gehäuse benutze ist das sicher noch ok. Wenn ich dann das alte Netzteil auch noch behalte muß das auch noch ok sein. Nur wo ist jetzt die Grenze?
Reiten Sie doch mal nicht so auf irgendwelchen Urteilen rum. Das bringt im Moment doch noch nichts. Ein Gericht urteilt so ein anderes entgegengesetzt. Bringt doch alles nichts.




Schönen Tag noch

Rolf Meyer



Gepostet am 02.08.2006 um 10:00 von:
Benutzer: Der_Rolf
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