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Hallo Herr Steinmetz,
ich gebe Ihnen völlig recht.
Wir haben die neue SpielVO damit müssen wir in Zukunft leben !
Die Tokenauszahlung ist vorbei, es geht nur noch um den §6a.
wenn das Gerät die Gesetzesvorlage erfüllt ist es o.K egal ob mit UP-Date oder eines Umbaues. (meine Meinung)
Leben und Leben lassen.

Gruß
Peter Schreiber



Gepostet am 02.08.2006 um 09:49 von:
Benutzer: ASS-Automaten
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7162#post7162


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