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» VG Dresden (Umbau-UP Date) Fun Game «

Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Nach meinem Kenntnis- und Wissensstand wird besonderes Großschreiben in Foren als "schreien" bezeichnet. Insofern auch mein Statement.  Augen rollen  

Hinsichtlich Ihrer Argumentation, dass wir (ich und andere Ordnungsämter) uns die bisherigen Gerichtsentscheidungen zu nutze gemacht haben, um eine harte Gangart einzuschlagen bzw. die PTB vor unseren Karren zu spannen, möchte ich nur auf die entsprechenden, Ihnen vorliegenden Gerichtsentscheidungen verweisen. Diese Entscheidungen (BverwG, OVG Kassel, OVG Koblenz usw.), die die Verwaltungen bei ihren Handlungen binden, sind klar und deutlich und orientieren sich an dem Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers, auch wenn diese im Widerspruch zu der jetzigen Entscheidung des VG Dresden stehen.  Kopfkratz  

Mir persönlich und sicherlich auch dem Großteil der Behördenvertreter ist es letztlich egal, ob umgerüstete Fun-Games abgeräumt werden müssen oder nach einer entsprechenden Veränderung in den Spielhallen verbleiben können oder dürfen. Hierdurch haben wir weder irgendwelche Vor- oder Nachteile, sondern außer (teilweise persönlichen Angriffen, wie auch jetzt wieder) nur einen Haufen Ärger und (z. T. unnötige) Arbeit, für die letztlich die Allgemeinheit zahlen muss.

Entsprechend den klaren Vorgaben des Bundes und auch des Landes, die sich im übrigen zum Großteil auf die entsprechenden Gerichtsentscheidungen stützen, haben wir allein (auch unter Berücksichtigung der von Ihnen als "verschärfte"Version der SpielV deklarierten Ausführungsbestimmungen, die im übrigen die Verwaltungen bei ihren Entscheidungen ebenfalls binden) Bundesrecht im jeweiligen Zuständigkeitsbereich so umzusetzen, wie es der Gesetzgeber will. Und hierbei spielt es auch keine Rolle, ob dem jeweiligen Sachbearbeiter diese Entscheidungen gefallen oder nicht.



Gepostet am 01.08.2006 um 11:48 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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