Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

[quote]Natürlich soll das Bußgeld in entsprechender Höhe den Betroffenen dazu anhalten, sich zukünftig gesetzestreu zu verhalten. Oftmals kommt diese Einsicht aber erst, wenn es dann tatsächlich zum Zahlvorgang kommt, was aber bei Ausschöpfung des Rechtsweges viele viele Monate dauern kann.
[/quote]
Habe grad einen Fall auf den Tisch bekommen. Bußgeld: 75 €...  Lesen  



Gepostet am 27.02.2012 um 17:01 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=71134#post71134


Beitrags-Print by Breuer76