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 Moin   aus Rheinhessen,
@Civil Servant - wie seht Ihr das mit der Durchführung / Organisation eines Flohmarktes - also mit Edeltrödel (nette Bezeichnung) - durch einen gewerblichen Marktveranstalter, der Standgelder erheben will und wird - nach den Informationen Eurer drei Ministerien eigentlich nicht mehr zulässig an Sonn- und Feiertagen - oder??



Gepostet am 23.02.2012 um 11:12 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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