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» Frage zum Gewerbe auf Flohmärkten. «

Schon etwas älter, aber die Antwort trotzdem noch der Vollständigkeit halber.

Sie betreiben einen An-und Verkauf, also ein Gewerbe. Ja, natürlich müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Für die Art der Anmeldung ist es entscheidend ob es im Reisegewerbe oder im stehenden Gewerbe (Laden) erfolgt.

Beim Verkauf auf (wechselnden?) Flohmärkten ist die Reisegewerbekarte die Wahl der Stunde. Ohne die korrekte Anmeldung einmal Owi (Ordnungswidrigkeit) und evtl. Steuerstraftat.

Ein Rückgaberecht besteht normalerweise nur:
- wenn Sie dieses freiwillig anbieten
- wenn die Sache Mängel hat die bei der Besichtigung nicht zu sehen waren/zu sehen sein konnten (versteckte Mängel)
- wenn Sie Aussagen zu dem Produkt treffen die nicht wahrheitsgemäß sind (beispielsweise: 100% Rokoko und echt, tatsächlich: nachgemacht)

Die Aufzählung muß übrigens nicht vollständig sein.



Gepostet am 20.02.2012 um 10:49 von:
Benutzer: Frostkater
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70838#post70838


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