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» PTB-Bauartzulassung: Wie (un-)zuverlässig oder (un-)genau ist das PTB-Prüfverfahren? «

Hallo Irene,

danke für die Information.

Jetzt wird es für alle verständlicher, warum beim §20 SpielV so ein komplizierter neuer Gesetzestext notwendig wurde.

Die PTB hatte "Vereinfachungen" vorgenommen und die Musskriterien des §13 SpielV nicht auf Einhaltung geprüft, geschweige denn nach Bekanntwerden durch "Hinweise von Ordnungsbehörden" gehandelt, wie es der §33 e GewO als Mussvorschrift vorsieht und nun will man mit dem modifizierten §20 SpielV "heilen".


Also wenn es schon bei der simplen Spielpause mit der Prüfung nicht klappt, na dann muss man sich doch über nichts mehr wundern.


VG
Meike



Gepostet am 16.02.2012 um 14:32 von:
Benutzer: Meike
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