Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Edu1[/i]
Also ich behaupte jetzt mal das 99% der Spielothekenbetreiber und Automatenauftsteller mit diesen berechtigten Forderungen keine Probleme haben dürften.

Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen warum dies bisher technisch noch nicht umgesetzt worden ist.

Die Branche selbst sollte und dürfte doch hier ebenfalls ein vitales Interesse haben dies auch zügig vornehmen zu lassen.[/quote]

Die Branche zerfällt nun mal in zwei Bereiche:
Die Gerätehersteller und die Gerätenutzer.

Die Gerätehersteller müssen es zunächst produzieren / anbieten, damit die Gerätenutzer es aufstellen / verwenden können.

Mit dieser neuen Gerätebuchhaltung wären alle besser aufgestellt als aktuell..

Und was alles fehlt, ergibt sich aus den §§ 146 und 147 AO, GoBs und GdPdU sowie dem Erlaß des BMF vom 26. 11. 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

[URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuell
es/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/betriebspruefung/008_
_a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]Link[/URL]


Grüße



Gepostet am 16.02.2012 um 00:21 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70705#post70705


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