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» Flohmarkt ja oder nein? «

Hallo,
wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken und hoffentlich passiert dies hiermit auch nicht  Augen rollen  .

Wir veranstalten im Sommerhalbjahr jeden ersten Sonntag im Monat einen Flohmarkt, bei dem nur private Anbieter (oft 100 an der Zahl) und auch nur mit typischen Flohmarktartikeln zugelassen werden. Gemäß der GewO ist somit die Veranstaltung nicht festsetzungswürdig nur 2 gewerbliche Anbieter (Imbiss & Fettbäckerei), wir achten auf die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz und hatte bis jetzt keine Probleme. Im Gegenteil, die Veranstaltung hat in den letzten Jahren an Beliebtheit zugenommen.
Schönen Gruß  smile  



Gepostet am 15.02.2012 um 08:31 von:
Benutzer: w.chudaske
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70669#post70669


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