Forum-Gewerberecht

» Recht auf Bescheid? «

Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

@ Corleis:

Hier wurde von Ihnen, ohne weiter auf die anderen VG und OVG bzw. BVerwG-Entscheidungen eingegangen zu sein, die Entscheidung des VG Dresden (vermutlich weil der Automatenwirtschaft genehm) als einzig richtige Entscheidung eingestellt. Aber der Großteil der Gerichtsentscheidungen ist halt anderer Auffassung.

Die Einstellung dieser Entscheidung an sich ist auch soweit ok und man hätte sicherlich auch eine entsprechende Kommentierung abgeben können.  Augen rollen  

Aber hier die jetzige demokratische Haltung und und Arbeitsweise der Verwaltungen als blinden Gehorsam abzutun und als Schritt ins dritte Reich darzustellen geht dann doch wohl ein bischen weit.  schimpf  

Aus diesem Grunde habe ich den Thread in meiner Eigenschaft als Mod geschlossen. Weitere Threads mit entsprechenden Bemerkungen werden unmittelbar gelöscht, da wir solche "Ergüsse" nun wirklich bei einer sachlichen Auseinandersetzung nicht brauchen und nicht wünschen!



Gepostet am 26.07.2006 um 14:21 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7062#post7062


Beitrags-Print by Breuer76