Forum-Gewerberecht

» Recht auf Bescheid? «

Werter Herr Corleis,
Ihr Vergleich hinkt gewaltig. Das Widerstandsrecht, das Sie so herrlich für sich in Anspruch nehmen, bezieht sich auf verbrecherische Machenschaften der Staatsgewalt. Wir reden hier von systematischen Menschenrechtsverletzungen durch den Staat.
Das, um was es hier geht, ist etwas ganz anderes. Wenn verschiedene Rechtsauffassungen gegeben sind, dann darf man ruhig mal streiten. Aber ich halte Ihre Äußerung, gelinde gesagt, für unglücklich. Genaugenommen ist sie beleidigend, denn ich bin mir sicher, dass alle Kolleginnen und Kolleginnen in diesem Forum alles andere als Schergen eines Schurkenstaates sind.
Wenn Sie eine solche Auffassung vom Gemeinwesen haben, tun Sie mir leid.
Solche Äußerungen sollten Sie sich sparen.



Gepostet am 26.07.2006 um 14:17 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7061#post7061


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