Forum-Gewerberecht

» Recht auf Bescheid? «

[quote][i]Original von Menschel[/i]
@Corleis:
Wie wär's denn, wenn Sie Recht und Gesetz einfach widerspruchslos akzeptieren würden?
Verbote verbieten etwas; basta!
[/quote]

Weil, wie die Gegenwart auch heute wieder gezeigt hat, auch Gesetzgeber irren können.

[u][b]So hat am 06.07.06 das VG Dresden (Az 1K1186/06) entschieden, dass die von den Ordnungsgehörden und der Verwaltungsvorschrift gedeckte Entscheidung, ehem. sogenannte "Fun Games" seinen auch nach Rückbau unzulassig, falsch ist.[/b][/u]
[u][b][/b][/u]
[i]Das Gericht erkennt die Schwieigkeiten in der Praxis Geräte auf die Bestimmungen des §6 a SpielV zu prüfen, stellt jedoch auch fest, dass die gleichen Probleme für sämtliche Unterhaltungsautomaten gelten. "Es ist nicht Aufgabe von Behörden oder Gerichten, diesen Mangel zu Lasten von Aufstellern derartiger Geräte durch rechtlich nicht gedeckte formelle Prüfanordnungen, wie einer Feststellung durch die PTB, auszugleichen"....[/i]

Lieber Herr Menschel,

wie uns die Vergangenheit unserer Eltern und Großeltern gelehrt hat, ist es wichtig und richtig das Handeln seines Staates kritisch zu hinterfragen.
Blinder Gehorsam führt ins dritte Reich, unzulässige Eigenmacht zur Anarchie.
Selbst das Grundgesetzt fordert den Bürger in bestimmten Fällen zum zivilen Ungehorsam auf.

In diesem Sinne hoffe ich, dass auch Sie bei Anordnungen ihrer Vorgesetzten, ihr Gewissen befragen.

Einen schönen Tag noch.



Gepostet am 26.07.2006 um 13:49 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7055#post7055


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