Forum-Gewerberecht

» Flohmarkt ja oder nein? «

Mal eine grundsätzliche Frage weil ich es nicht verstehe.

Bei uns in Bayern gibt es verschiedene Kategorien von Flohmärkten.

Einmal die die nur Samstags sind.
Einmal die die nur Sonntags sind.
Einmal die die nur an Feiertagen sind.

Und dann die ganz besonderen, die nur am Sonntag sind und keine Standgebühr kosten, wohl aber der Kauf eines Verzehrbons oder die Zahlung einer Müllgebühr (nicht Kaution) zwingend ist.

Macht da jede Gemeinde was ihr passt? Oder gibt´s da entsprechende, nennen wir es mal "Hintertürchen"?

Ich verstehe zwar, dass gewerbliche Anbieter an einem Sonntag wegen dem Ladenschlußgesetz nicht verkaufen dürfen. Aber private Anbieter mit ihrem Trödel fallen doch nicht unter´s Ladenschlußgesetz?

Vielleicht hätte jemand die Freundlichkeit mir das zu erklären?



Gepostet am 10.02.2012 um 12:25 von:
Benutzer: Frostkater
Der Original-Beitrag :
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