Forum-Gewerberecht

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Hallo.

Bei Gewerbetreibenden mit mobilen Aktionsorten giibt es eigentlich eine einfache Regel.

Der Standort des Gewerbes ist da wo die Rechnungen geschrieben werden - sprich wo das Büro ist.

In deinem Fall würde ich das auch so sehen.
Du arbeitest in Berlin, Du schreibst deine Rechnungen in Berlin, der Sitz deines Gewerbes ist Berlin.

Das Ding in Thüringen kann im Grunde nur eine "unselbstständige Zweigstelle" sein.



Gepostet am 10.02.2012 um 10:27 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70520#post70520


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