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Hallo Pedda,

Danke Dir zunächst für Deine Antwort.

"...die entscheidene Frage ist doch, wie Rheinhesse mehrfach erwähnt hat, ob du an / über der/die Betriebsstätte in Thüringen für deine Kunden oder auch für Behörden persönlich/postalisch zu erreichen bist?"

Das bin ich, wie oben kurz erwähnt, in jeder Woche von Freitag Nachmittag bis Montag morgen. Würden diese Rahmenbedingungen reichen, um den geforderten Umstand zu erfüllen?

Hallo Runge,

Die auch vielen Dank für Deine Antwort.

"das mit der Anmeldung in Berlin ja oder nein, solltest du auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle in Berlin klären. Diese Stelle könnte dir Probleme machen, wenn sie eine solche Pflicht sieht."

Wie gesagt, ich habe mich schon mit beiden Ämtern unterhalten. Was ich immer noch nicht verstehe: Warum sollte ein einzelnes Gewerbeamt (bspw. Berlin) über allgemeine Gesetze "erhaben" sein können? Etwas dramatisch formuliert, aber ich meine damit: Gilt die Gewerbeordnung nicht bundesweit überall gleich, sprich nur weil Berlin gern mehr Gewerbetreibende hätte (was evt. manche Gewerbeämter forcieren, ich weiß es nicht), können Sie doch nicht strengere Maßstäbe ("Beurteilung durch die örtlich zuständige Behörde") anlegen als bspw. das Gewerbeamt in Thüringen, welches die ganze Sache wie gesagt anders sieht und dem ebenfalls alle Informationen zu meinem Fall bekannt sind?

Sorry, aber ich werde immer noch nicht schlau draus ... traurig  

Liebe Grüße

Steffi



Gepostet am 09.02.2012 um 14:15 von:
Benutzer: Steffi_K
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70475#post70475


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