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» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Da fällt mir noch was ein.

Ich hatte jetzt die Nachfrage unseres Energieversorgers, ob Umspannwerke anzeigepflichtig sind, wenn keine Mitarbeiter mehr vor Ort sind. Früher wurden die wohl angemeldet.

Ich sehe keine anzeigepflicht, da dort größenteils niemand mehr erreichbar ist und nur ab und zu ein Mitarbeiter vorbei schaut um nach dem Rechten zu sehen. Es gibt auch keine Postanschrift o.ä. Manchmal stehen die Umspannwerke auch auf einem Acker.

Es werden keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten.

Bekomme ich Zustimmung???



Gepostet am 09.02.2012 um 09:01 von:
Benutzer: Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg
Der Original-Beitrag :
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