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 Moin  ,

ich muss dieses leidige Thema nochmal aufgreifen. Ich habe einen etwas anderen Fall. Eine Frau pachtet von Ihren Eltern einen Garagenkomplex mit ca. 230 m² Grundfläche. Neben der Weitervermietung der Garagen, soll auf dem Dach eine PV- Anlage installiert werden die mind. 17 KW fördert. Eventuell wird es noch mehr.
Die Frage ist jetzt, muss für diese Anlage eine Gewerbeanmeldung erfolgen? Die Frau, die sich darüber bei mir erkundigt hat, möchte sich nicht unbedigt der GewO unterwefen (wer will das schon    ). Aber es ist ja nicht so, dass man sich das aussuchen kann. Gibt es Meinungen bzw. Erfahreungen, ob bei solchen Anlagen nicht nur die Möglichkeit sondern sogar die Pflicht besteht ein Gewerbe anzumelden?

Ich  Danke   für hilfreiche Hinweise



Gepostet am 08.02.2012 um 11:31 von:
Benutzer: Erik
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