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» Alkohol auf Wochenmarkt «

Hallo JaKo,

wo steht denn, daß ich auf einem Wochenmarkt keinen Alkohol ausschänken darf? Ich lese den § 67 GewO so, daß bestimmte alkoholische Getränke nicht zum Warensortiment eines Wochenmarktes gehören sollen

Wenn aber aus "besonderem Anlass" oder auf Dauer ein Gaststättenbetrieb eingerichtet werden soll, sehe ich kein Problem, wenn dieser mit einer Gaststättenerlaubnis bzw. bei euch mit er GAGEV oder § 14- Anmeldung betrieben wird. Das kann m.E. auch anlässlich eines festgesetzten Wochenmarktes stattfinden. So wird bei uns auf dem Wochenmarkt von einem teilnehmenden Imbisswagen immer auch alkoholische Getränke abgegeben. Dieser hat eine Erlaubnis nach § 2 GastG, weil er immer an der gleichen Ecke beim Markt seit Jahren steht.

Oder irre ich??


VG J. Simon



Gepostet am 08.02.2012 um 09:01 von:
Benutzer: J. Simon
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