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Hallo Steffi,
das mit der Anmeldung in Berlin ja oder nein, solltest du auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle in Berlin klären. Diese Stelle könnte dir Probleme machen, wenn sie eine solche Pflicht sieht.
Möglich wäre vielleicht auch die Gewerbeanzeige in beiden Orten?

Aber wie dem auch sei, bei allen dekbaren Möglichkeiten wird es letztendlich auf die Beurteilung durch die örtlich zuständige Behörde ankommen.
Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 07.02.2012 um 12:24 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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