Forum-Gewerberecht

» Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR «

Mit dieser Frage haben sich auch die Verwaltungsgerichte bereits auseinandergesetzt. Beispielhaft mal zwei Entscheidungen:

„Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein.“ (OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.07.2008, Az.: 7 LA 53/08)

„Die Vorschriften über die gewerberechtlichen Anzeigepflichten (§ 14 Abs 1 und 3 GewO) treffen keine Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und nicht-rechtsfähigen Personengesellschaften, so dass die höchstrichterliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR hier ohne Auswirkung bleibt.“ (VGH München, Beschl. v. 05.08.2004, Az.: 22 ZB 04.1853).



Gepostet am 26.01.2012 um 17:15 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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