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    @Corleis

Hallo noch mal nach Hamburg,

[QUOTE][I]Original von Corleis[/I]
In unseren Spielstätten müssen alle Mitarbeiter unterschreiben, dass sie keinem Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit gewähren.[/QUOTE]

Ich hoffe mal, Sie meinten auch "keinen Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zur Spielhalle" zu gewähren...  Kopfkratz    großes Grinsen  
Ansonsten sehr vorbildliche Aktion  Spitze!   mit dem "Selbsttest".

siehe § 6 Abs. 1 Jugendschutzgesetz [URL=http://bundesrecht.juris.de/juschg/__6.html]   [/URL]

[QUOTE]Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.[/QUOTE]

    aus Thüringen



Gepostet am 24.07.2006 um 23:55 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6982#post6982


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