Forum-Gewerberecht
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@Corleis
Hallo noch mal nach Hamburg,
[QUOTE][I]Original von Corleis[/I]
In unseren Spielstätten müssen alle Mitarbeiter unterschreiben, dass sie keinem Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit gewähren.[/QUOTE]
Ich hoffe mal, Sie meinten auch "keinen Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zur Spielhalle" zu gewähren...
Ansonsten sehr vorbildliche Aktion
mit dem "Selbsttest".
siehe § 6 Abs. 1 Jugendschutzgesetz [URL=http://bundesrecht.juris.de/juschg/__6.html]
[/URL]
[QUOTE]Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.[/QUOTE]
aus Thüringen
Gepostet am 24.07.2006 um 23:55 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6982#post6982
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