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[quote][i]Original von Puz.zle[/i]
Hallo Herr @Corleis,

ich finde es sehr löblich, wenn Sie sich für den Jugendschutz uneigennützig angieren wollen...
Allerdings halte ich persönlich nicht viel von derartigen „medienwirksamen Tests“, die haben für mich etwas von Effekthascherei und Sensationsjournalismus und sind der Sache selbst eher undienlich. Falls ich ihr Vorhaben jedoch falsch interpretiere und Ihnen wirklich der Jugendschutz am Herzen liegt, sollten Sie vielleicht jemanden Unparteichen (Ordnungsbehörde, Jugendamt, Suchtberatungsstelle) für Ihren Test mit ins Boot nehmen. Dies würde Sachlichkeit in die Aktion bringen und falls Sie im Sinne Ihres Anliegens „positive Treffer“ erzielen sollten, laufen Sie dann weniger Gefahr, wegen Beteiligung/Anstiftung zum Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz belangt zu werden.
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klingt logisch.


[quote][i]Original von Puz.zle[/i]

Ihr Test würde in meinen Augen auch an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn er mit einer Art „Selbsttest“ beginnt: Mal selber verdeckt schauen (lassen), ob in Ihren und anderen Spielhallen sowie an den Automatenaufstellorten es die Spielhallenaufsichten, Gastwirte usw. es in jedem Fall mit dem Jugendschutz ernst nehmen...
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In unseren Spielstätten müssen alle Mitarbeiter unterschreiben, dass sie keinem Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit gewähren. Lesen  
Zuwiederhandlungen werden mit fristloser Kündigung geahndet. Polizei  
Bei den bisherigen Tests mussten wir glücklicherweise erst ein mal hiervon Gebrauch machen.    Das Arbeitsgericht hat uns glücklicherweise auch Recht gegeben. Respekt  


Übrigens: tolle Smilys hier!



Gepostet am 24.07.2006 um 23:27 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6981#post6981


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