Forum-Gewerberecht

» Änderung Name GmbH «

 Moin   aus Rheinhessen,
da war Menschel ein wenig schneller und hat vollumfänglich recht. Ergänzend wäre noch hinzuzufügen, dass ich bei Kenntnis derartiger Veränderungen die Gewerbetreibenden auf die Möglichkeit einer Gewerbeummeldung in solchen oder ähnlichen Fällen hinweise. Dazu benutze ich u. a. folgenden Passus:
[QUOTE]Diese Veränderung ist nach den Bestimmungen des § 14 Gewerbeordnung zwar nicht anzeigepflichtig, durch die 3. Novelle der Gewerbeordnung im Jahre 2002 wurden jedoch die Anzeigevordrucke zur Gewerbeummeldung erweitert, so dass Gewerbetreibende nicht auf die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GewO genannten Tatbestände beschränkt sind, sondern die Gewerbebehörde im Rahmen einer Ge-werbeummeldung auch freiwillig über sonstige Änderungen informieren können.[/QUOTE]



Gepostet am 24.01.2012 um 13:45 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69806#post69806


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