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» Änderung Name GmbH «

Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

die Namensänderung muss sogar zuerst im Handelsregister vorgenommen werden. Danach einfach im Gewerberegister ändern (analog Namensänderung wegen Eheschließung).
Da die Gewerbeordnung keine Meldepflicht vorsieht, nehme ich für eine "freiwillige" Ummeldung keine Gebühren.



Gepostet am 24.01.2012 um 13:38 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69803#post69803


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