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» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

Bei derartigen Stellungnahmen muss man sich fragen, wer die CDU/FDP in SH beraten hat.
Offenbar hatten sich diese nicht einmal mit den eigenen Kommunen abgestimmt.

Da werden seeeehr deutliche Worte gefunden!

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände 17/3399

„Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt aus unserer Sicht jedoch schon handwerklich unzureichend und nicht im Sinne der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit……
Die Begründung des Gesetzentwurfs ist sehr dünn und enthält wenig klare Antworten………..
Die dargestellten Konfliktlagen lassen keinen geeigneten Vollzug des Gesetzes erwarten, sondern deuten auf einen bisher kaum einschätzbaren und akzeptablen Verwaltungsaufwand hin……………
Für die nötigen Kontrollen und die Veränderung der Aufgaben ist ein deutlich höherer Personalaufwand notwendig. Insofern machen wir bereits an dieser Stelle den Einwand der Konnexität eltend………………….
Zu Kosten und Verwaltungsaufwand heißt es in diesem Zusammenhang, es sei nur mit einer marginalen Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei den örtlichen Gewerbebehörden zu rechnen. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht!.....................
Die Regelung des § 5 dürfte daher in Gänze in der Praxis kaum oder nur mit unverhältnismäßigem personellen Aufwand vollziehbar sein.

Leider können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Konsequenzen aus der liberalen Öffnung des Glücksspielrechts auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar………………..
Der Entwurf wird in dieser Fassung von uns abgelehnt.“






Und beim Glücksspielgesetz des Landes sieht es nicht anders aus.



Gepostet am 20.01.2012 um 08:02 von:
Benutzer: Meike
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