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» Bezeichnung "Ihre Baumeister" in Geschäftsbriefen/Werbung zulässig? «

Guten Morgen nach Raisdorf,

war ein reiner Zufallsfund. Ich war auf der Suche nach einer ganz anderen Bußgeldvorschrift  großes Grinsen   .
Wenn Sie was bezüglich der RechtsVO herausgefunden haben, wäre ich aber auch sehr daran interessiert, man weiß ja nie, wann es einen selbst mit so etwas erwischt.



Gepostet am 27.09.2005 um 07:53 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
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