Forum-Gewerberecht

» Betriebsschließung wegen fehlender Gewerbeanmeldung «

Denken wir doch mal weiter: [B]Viel Mühe für nix?[/B]
Wenn Du ein oder zwei Zwangsgelder festsetzt und dann vor Vollstreckungserfolg entweder das Gewerbe angemeldet oder tatsächlich eingestellt wird, siehst Du keinen Cent.
Wird hier aber ein zünftiges OWi-Verfahren durchgeführt und eine Gewinnabschöpfung mit dem Bußgeld vorgesehen, reicht es auch für einen GZR-Eintrag und die Vollstreckungsmöglichkeiten bei einem Bußgeld sind mit der Erzwingungshaft deutlich besser.
(Hinweis: Wenn das Gewerbe gut läuft, die Betreiberin also davon leben kann, kommt auch ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbG in Frage, Bußgeldandrohung bis zu 50.000 EUR!)



Gepostet am 19.01.2012 um 16:30 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69587#post69587


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