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 Moin   aus Rheinhessen,
wie gesagt, sofern Du an Deinem gemeldeten Betriebssitz tatsächlich (persönlich/postalisch) für Behörden und Kunden erreichbar bist, kann m. E. die Konstellation so bleiben - wobei die Antwort mit Vorbehalt zu genießen wäre, weil ich die konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht kenne. Ggf. hilft hier aber auch ein Gespräch mit dem Koll. Gewerbesachbearbeiter vor Ort.



Gepostet am 19.01.2012 um 16:21 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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