Forum-Gewerberecht

» "Internet-Gewerbe" und Firmensitz «

 Moin   aus Rheinhessen,
also die Entfernung spielt grundsätzlich keine Rolle bei der Beurteilung des Betriebssitzes, andernfalls hätten die Betreiber großer Filialketten (A... oder L... - Discounter) ein Problem.

Konkret auf deinen Fall würde ich eine Anmeldung in Berlin empfehlen, da dort wohl der "Mittelpunkt" des Gewerbebetriebes ist, weil Du die Leistung überwiegend dort erbringst, bzw Deine Arbeitszeit dort ableistest. Gleichzeitig wäre die Abmeldung in Thüringen erforderlich. Das Kritierium Haupt- o. Nebenerwerb ist dabei nebensächlich.



Gepostet am 19.01.2012 um 15:44 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69577#post69577


Beitrags-Print by Breuer76