Forum-Gewerberecht

» "Internet-Gewerbe" und Firmensitz «

Hallo Ihr Lieben,

ich führe zur Zeit ein Gewerbe, welches durch die Betreung und Pflege von Seiten im Internet gekennzeichnet ist.

Dieses wurde originär im jahr 2009 in Thüringen als "Nebentätigkeit" angemeldet. Auch damals war mein Nebenwohnsitz bereits Thüringen, und mein Hauptwohnsitz in Berlin. Da ich nun mit Beginn diesen Jahres plane, mein Gewerbe hauptberuflich zu betreiben, stellt sich für mich nun die Frage, ob ich meinen Firmensitz ändern muss bzw. eine "örtliche" Gewerbeummeldung machen muss. Dies würde ich jedoch aus vielerlei Gründen gern vermeiden.

Auch auf die Gefahr hin, ich erzähle jezt völligen Blödsinn ,-) :
Für mein Verständnis gilt diese Form des Gewerbes (Internet) als "immateriel", sprich nicht an "physische" Geschäftstellen oder Lagerhallen usw. gebunden, da man mit dem Notebook schließlich von jedem Ort in Deutschland aus arbeiten könnte.

Ist es dennoch zwingend notwendig, mein Gewerbe umzumelden oder greifen Aspekte wie "Nebenwohnsitz ausreichend" bzw. "Art des Gewebes / immateriell"?

Vielen Dank schon einmal im Voraus und liebe Grüße,

Steffi



Gepostet am 19.01.2012 um 15:12 von:
Benutzer: Steffi_K
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69570#post69570


Beitrags-Print by Breuer76