Forum-Gewerberecht

» Betriebsschließung wegen fehlender Gewerbeanmeldung «

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Im Land Brandenburg ist der Alkoholausschank nicht mehr erlaubnispflichtig. Lediglich die persönliche Zuverlässigkeit ist hier zu prüfen. Vom Finanzamt habe ich leider noch keine Auskunft erhalten. Lediglich der Vermieter der Bowlingbahn gab bereits an, dass noch offene Mietzahlungen sind und er bereits eine Räumungsklage beantragt hat. Ein Owi-Verfahren wollte ich parallel zur Ordnungsverfügung eröffnen.



Gepostet am 19.01.2012 um 10:51 von:
Benutzer: MayaRose
Der Original-Beitrag :
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