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» Betriebsschließung wegen fehlender Gewerbeanmeldung «

Hallo MayaRose,
ich würde hier erst einmal mit deftigen Zwangsgeldern und, wenn die nicht bezahlt werden, Erzwingungshaftanträgen, arbeiten. Daneben können Bußgeldverfahren eingeleitet werden, an deren Ende bei Nichtzahlung ebenfalls haft stehen könnte.
Ist denn beim Finanzamt alles in Ordnung?
Eine Betriebsschließung eines erlaubnisfreien Gewerbes nur, weil es nicht ordnungsgemäß angezeigt ist, würde ich für problematisch halten (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Wie ist das mit dem Alkoholausschank? Ist der in Brandenburg noch erlaubnispflichtig? Wenn ja, könnte zumindest der nach § 15 Abs. 2 GewO verhindert werden.
Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 19.01.2012 um 10:24 von:
Benutzer: Runge
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