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» Apotheken anmeldepflichtig? «

Hallo Savard,

wie menschel schon schrieb, wäre lediglich eine reine Apotheke anmeldefrei nach § 6 GewO. Aber der Verkauf von den ganzen anderen absolut notwendigen Nahrungsergänzungs-, Pflege- und Hygieneprodukten usw. da nun mal nicht drunter fällt, ist eine Anzeige hierfür nach § 14 GewO erforderlich. Bei uns im Kreis sind zumindest alle Apotheken auch nach § 14 angemeldet.

VG J. Simon



Gepostet am 19.01.2012 um 08:38 von:
Benutzer: J. Simon
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69532#post69532


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