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» Apotheken anmeldepflichtig? «

Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

unter Errichtung würde ich die erstmalige Eröffnung einer Apotheke verstehen; unter Verlegung, die Verlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereiches derselben Gewerbebehörde.

Apotheken sind aber nur für den "puren" Apothekenbetrieb anzeigefrei. Den Handel mit genehmigungsfreien Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln und Wellnessartikeln müssen sie jedoch anzeigen.



Gepostet am 19.01.2012 um 07:15 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69524#post69524


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