Forum-Gewerberecht

» Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR «

Ich bin selbst Vorsitzender in einem 150-Mann-Schützenverein mit Konzession seit 1975. Wir machen einmal im Quartal die Umsatzsteuer für den "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gaststätte". Dadurch ist die Gemeinnützigkeit für den übrigen Verein nicht in Gefahr.
Das war es im Wesentlichen.

Möglicherweise liegt der Fall etwas anders, wenn die Gaststätte große Umsätze und Erträge abwirft. Gespräch mit dem FA macht Sinn. Die Hess. Finanzverwaltung hat einen "Steuerwegweiser für Vereine" herausgegeben. Das haben andere sicher auch gemacht. Lässt sich sicher als erste Info-Quelle prima nutzen.

Die Vereins-GbR, die einen Saal betreiben will, ist auch so eine Sache. Für Dinge, die in meinen Heimatort die komplette Örtlichkeit betreffen, wie Weihnachtsmarkt usw. haben wir einen eigenen eingetragenen Verein, bei dem die Ortsvereine die Mitglieder sind und der im hier diskutierten Fall auch die Erlaubnis beantragen könnte.

Was den GF einer GbR anbetrifft schließe ich mich den Vor-Schreibern an. Wenn der nicht auch Gesellschafter ist, kann er keine Erlaubnis bekommen.

Den Leuten ist zu raten nicht das Pferd von hinten aufzuzäumen, sondern erst mit'm Amt zu reden und dann über die Rechtsform zu befinden.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 18.01.2012 um 16:51 von:
Benutzer: Civil Servant
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