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» Apotheken anmeldepflichtig? «

Hallo Leute  smile  

Wir haben hier bei uns einige Apotheken in der Gewerbedatei.
Nun steht im §6 der Gewerbeordnung dass die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt.

Der Betrieb soll wohl weiterhin anmeldepflichtig sein.

Kann mir jemand die Begriffe "Errichtung" und "Verlegung" definieren?

Liebe Grüße



Gepostet am 18.01.2012 um 16:42 von:
Benutzer: SAVARD
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69519#post69519


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