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Guten Morgen!

Ein Historiker erbat vor Kurzem eine Gewerbeauskunft über einen Mühlenbetrieb aus den Fünziger Jahren. Er ist sich absolut sicher, dass diese Art von Betrieben damals anzeigepflichtig nach der alten Gewerbeordnung waren.

Kennt sich hier jemand mit diesen alten Vorschriften aus? Weiß jemand, ob bzw. bis wann Mühlenbetriebe anzeigepflichtig waren? Der gute Mensch glaubt mir nämlich nicht so wirklich, dass Mühlenbetriebe eher nicht in unseren Bereich fallen. Oder irre ich mich hier?



Gepostet am 18.01.2012 um 08:04 von:
Benutzer: Mcruay
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