Forum-Gewerberecht

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[size=14]Sehr geehter Herr Kramer,[/size]
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es ist schon richtig was Sie sagen. Nur weil der eine Ehepartner unzuverlässig ist, kann und soll man dem anderen Teil eine Chance einräumen. Man muss ja nicht hinter jedem Baum ein Schurken vermuten. In einem Punkt muss ich Ihnen leider widersprechen. Ich kenne im Landkreis Emsland zwei Städte, wo noch immer vom Ehepartner das Führungszeugnis verlangt wird. Und genau da fangen die Probleme dann an. Ist das Führungszeugnis des Partners dann nicht sauber, wird der andere Teil gleich verdächtig ( dies soll keine Pauschalisierung sein ) angesehen.

Natürlich ist es gut vorsichtig zu sein und aus diesem Grund finde ich die von Ihnen bechriebene Vorgehensweise auch sehr gut  Respekt   . Nur leider gibt es auf einigen Amtsstuben noch immer Betonköpfe, die nicht von Ihrer Linie abweichen und meinen Sie müssten mit Härte und Strenge die Richtlinien durchsetzen ohne die Sachelage mit dem nötigen Ermessen zu beurteilen. Aber ich denke und hoffe das diese Spezies langsam aussterben wird.

Mit meinem letzten Satz wollte ich nur ausdrücken, das ich es sehr gut finde, das die Novellierung des Gaststättenrechts erst einmal vom Tisch ist. Den Ordnungsämtern muss es im Vorfeld möglich sein, die schwarzen Schafe auszusortieren und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

So das soll es erst einmal von mir gewesen sein.

Noch ein ruhiges und schönes Wochenende.



Gepostet am 22.07.2006 um 20:53 von:
Benutzer: hammersen
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