Forum-Gewerberecht

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[size=14]Sehr geehter Herr Schmitz,[/size]
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[size=14]natürlich muss man das Strohmannverhältnis nachweisen und Sie haben auch recht, wenn Ahnungen alleine nicht ausreichen. Aber ich kenne 2 Fälle aus unterschiedlichen Landkreisen, wo die Ehefrau einer unzuverlässigen Person ( Eintragungen im Führungszeugniss ) eine Gaststättenkonzession beantragt hat und diese aufgrund des Verdachts eines Strohmannverhältnisses abgelehnt wurde. In diesen Fällen hat der Ehemann vorher nicht versucht eine Konzession zu bekommen und wie ich gehört habe, auch nie ein Gewerbe geführt.[/size]

Von seiten der Ordnungsämter wurde erst garnicht versucht, zuerst ein schwächers Mittel anzuwenden. Zum Beispiel mit einer Auflage in der Konzession, das der Ehemann ein Beschäftigungsverbot erhält. In beiden Fällen wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Von einem Fall ist mir bekannt, das das Verwaltungsgericht dieses auch so bestätigt hat. Gegen dieses Urteil wurde dann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. Den weiteren Ausgang kennen ich leider nicht.

In beiden Fällen hat also nur der Verdacht schon ausgereicht um eine Gaststättenkonzession zu verweigern. Es muss also doch wohl gehen. Hier wurde nach dem Prinzip gehandelt, Gefahr erkannt und Gefahr gebannt. Es muss ja nicht immer erst etwas passieren, bevor man eingreift. Dies finde ich auch richtig. Ich denke ein Beschäftigungsverbot reicht in einigen Fällen nicht aus. Dies ist meine Meinung und zum Glück wurde das Gaststättengesetz nicht noch einmal geändert und aufgeweicht.

So ich wünsche allen noch ein schönes, sonniges Wochenende.



Gepostet am 22.07.2006 um 07:26 von:
Benutzer: hammersen
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