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» Gesellschafterbeschluß bei einer Limited «

Hallo aus Neuss,[quote] bei zukünftigen Fällen von juristischen Personen würde ich einfach an die GmbH bzw. LTD z.Hd. der Geschäftsleitung adressieren. Reicht vollkommen aus und erübrigt spätere Probleme.
[/quote]
Genau so isses.  Spitze!  


Wichtiger noch als in der Erlaubnis ist die Adressierung, [b]XY-Ltd. z.H. der Geschäftsführung , [/b]bei Bescheiden (z.B. Widerruf, OWi oder GU).



Jürgen Schmitz



Gepostet am 21.07.2006 um 20:26 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6939#post6939


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