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» Gesellschafterbeschluß bei einer Limited «

Hallo,

bei zukünftigen Fällen von juristischen Personen würde ich einfach an die GmbH bzw. LTD z.Hd. der Geschäftsleitung adressieren. Reicht vollkommen aus und erübrigt spätere Probleme.



Gepostet am 21.07.2006 um 13:53 von:
Benutzer: pmcolonia
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