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Hallo Kollegen,

konnte mich jetzt erst wieder intensiver mit meinem Fall beschäftigen und wollte Euch die Infos, die ich jetzt herausgefunden habe, nicht vorenthalten.

Ich werde das Verfahren wohl an die StA abgeben. Habe mich nochmal schlau gemacht, was das mit der Künstlersozialkasse aufsich hat.

Auf der Homepage der KSK habe ich folgendes gefunden:
[quote]9. Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben, um in der KSK versichert zu sein?

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem KSVG ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist. Ob für Ihre Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben, sinnvoll oder notwendig ist, kann die KSK nicht beurteilen. Bezüglich dieser Fragen müssen wir Sie leider an Ihr örtliches Finanzamt und die örtliche Verwaltung (z. B. Bürger- oder Ordnungsamt) verweisen.[/quote]


Da für mich die Tätigkeit (Verfassen von Montage- und Betriebsanleitungen) ein Gewerbe und keine publizistische Tätigkeit ist, ist für mich mein Bußgeldbescheid rechtmäßig.

Andere Ansichten, gleiche Probleme bei Euch?

Lieben Gruß,
Sven



Gepostet am 12.01.2012 um 16:02 von:
Benutzer: S04
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69271#post69271


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