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Ich sehe das genauso wie meine Vorredner...

Meines Erachtens handelt es sich dabei auf jeden Fall um ein Gewerbe, insbesondere weil er seine Tätigkeiten für andere Personen erbringt und mit dieser Tätigkeit Gewinn erziehlt. Als Urproduktion würde ich es nicht sehen weil er, wie gesagt, i. d. R. nicht seine eigenen Tiere schlachtet.

Fraglich ist noch ob ein Reisegewerbe vorliegt.
Glaube aber kaum dass er von Tür zu Tür läuft und fragt:
"Darf ich Ihre Tiere schlachten"  großes Grinsen  
Ich habe zumindest noch keinen gesehen, der das so angeht...

Gruß aus Thüringen



Gepostet am 11.01.2012 um 15:16 von:
Benutzer: OrdnungLRASM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69227#post69227


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