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» Auflagenbescheid nach SoG «

 Moin  

Ich hoffe zwar dass dieser Kelch noch lange an mir vorbeigeht, aber man weiß ja nie.

Hat sich jemand von Euch schon Gedanken gemacht wie man als gemeindliche Ordnungsbehörde nunmehr nach dem Wegfall der Gestattungen nach dem Gaststättengesetz die in dieser Gestattung untergebrachten Auflagen z.B.

Ein Security auf ~ 150 Besucher ....

vielleicht im Wege einer auf 11 SoG Nds. gestützten Auflagenverfügung anordnet?

Vielleicht hat ja jemand von Euch auch schon mal so eine Verfügung erlassen. Wenn ja.. ich würd mich freuen mal so ein Exemplar lesen zu können.



Gepostet am 10.01.2012 um 14:16 von:
Benutzer: Harsefeld
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